Wer wir sind
Die Moselkommission ist eine öffentliche zwischenstaatliche Einrichtung mit Sitz in Trier.
Unsere Rechtsgrundlage bildet der Vertrag über die Schiffbarmachung der Mosel (Moselvertrag), der 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Frankreich und dem Großherzogtum Luxemburg abgeschlossen wurde.
Die konstituierende Sitzung der Moselkommission fand eineinhalb Jahre vor Fertigstellung der Großschifffahrtsstraße am 21. Dezember 1962 statt.
Allgemeine Aufgabe der Kommission ist es, die Interessen der Schifffahrt auf der Mosel zu fördern und darüber zu wachen, dass deren Ertragslage auf einem möglichst hohen Stand gehalten wird.
Die Moselkommission tritt jährlich zweimal zu einer ordentlichen Sitzung zusammen.
Zur Teilnahme an diesen Plenarsitzungen der Moselkommission entsenden die drei Mitgliedstaaten je zwei ständige und bis zu zwei stellvertretende Delegierte.
Diese wählen mit Stimmenmehrheit aus ihrer Mitte jeweils für ein Jahr den Präsidenten der Kommission.
Dieser Vorsitz fällt in alphabetischer Reihenfolge jedem der drei Staaten zu.
Die Moselkommission fasst ihre Beschlüsse, die in der Regel durch ihre Fachausschüsse vorbereitet werden, mit Einstimmigkeit.
Die Stimmen der Delegierten gelten als von ihren Regierungen abgegeben und binden diese, so dass die von der Kommission beschlossenen gemeinsamen Regelungen von jedem Staat nach seinen Vorschriften in Kraft zu setzen und zu veröffentlichen sind.
Die Kosten für den Haushalt der Moselkommission werden von den drei Vertragspartnern zu je einem Drittel getragen.
Als Koordinationsstelle dient der Moselkommission ihr ständiges Sekretariat.
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Aktuelles
Plenarsitzung am 01.06.2022 & Berichte 2021
Die Moselkommission hat am 1. Juni 2022 in Senningen (Luxemburg) getagt.
Die entsprechende Pressemeldung finden Sie hier.
In der [...weiterlesen]
Neue Jurytermine des französischen Beihilfeplans zur Modernisierung und Innovation 2018-2022 (PAMI)
Die Güterschifffahrt wird über die neuen Termine der Sitzungen der Auswahljurys für förderungswürdige Projekte im Rahmen des französischen Beihilfeplans PAMI (plan d'aides à la [...weiterlesen]
Neue Fassung der MoselSchPV ab 01.01.2022
Eine neue Fassung der Moselschifffahrtpolizeiverordnung (MoselSchPV) tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Um eine kohärente und klare Formulierung der Bestimmungen sowie Re [...weiterlesen]
Bitte um Beteiligung an den Befragungen der Freizeitschifffahrt für die Verkehrsentwicklungsprognose 2040 des BMVI
Von Mitte August 2021 bis Ende September 2021 führt die Planco Consulting GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastru [...weiterlesen]