Was wir tun
Gemeinsam mit den nationalen Fachbehörden sieht sich die Moselkommission als Dienstleister und Interessensvertreter für die Großregion Saar-Lor-Lux, für Häfen und Schifffahrt.
Seit 1962 gilt die Schifffahrtsfreiheit auf der Mosel. Die Vorschriften und Regeln, die damit im Zusammenhang stehen, insbesondere auch die Sicherheit betreffend, werden durch uns erstellt.
Auf der Strecke zwischen Koblenz und Thionville ist die Mosel abgabenpflichtig.
Wir entscheiden über die Modalitäten und die Höhe dieser Schifffahrtsabgaben.
Auf der Mosel gilt mit der Moselschifffahrtspolizeiverordnung eine gesonderte Gesetzgebung. Wir passen dieses Regelwerk ständig anhand jeweils gegebener Umstände so an, dass die Leichtigkeit des Schiffverkehrs optimal gewährleistet wird.
An der Mosel finden regelmäßig Bauvorhaben, wie Brückenanhebungen, Schleusenverdopplungen und andere Arbeiten statt.
Wir prüfen alle Projekte daraufhin, ob Sie mit den Interessen der Schifffahrt vereinbar sind.
Im Fall von Rechtstreitigkeiten die Schifffahrt auf der Mosel betreffend, sind zunächst die nationalen Schifffahrtsgerichte zuständig.
Im Fall von Berufungen können wir anstelle der zuständigen Obergerichte letzte Instanz im Rahmen unseres Berufungsausschusses sein.
Vor dem Hintergrund dieser unterschiedlichen Aufgaben arbeiten wir eng mit den jeweiligen nationalen Verwaltungen zusammen und suchen die Kooperation mit anderen Institutionen und zwischenstaatlichen Einrichtungen.
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