Moselvertrag

die offizielle Bezeichnung dieses Vertragswerks lautet "Vertrag vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel".

In ihm verpflichteten sich die Vertragsparteien den Mosellauf auf der rund 270 Kilometer langen Strecke zwischen Thionville und Koblenz für 1.500 Tonnen-Schiffe und damit die Großschifffahrt schiffbar zu machen. Den Vertragstext können Sie in der Rubrik Downloads/Regelwerke einsehen.

Aktuelles

01.02.2024

Neue Empfehlung der Europäischen Kommission über Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der Automatisierung und Digitalisierung auf die Beschäftigten im Verkehrssektor

Am 29. November 2023 hat die Europäische Kommission (EK) eine Empfehlung über Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der Automatisierung und Digitalisierung auf die Beschäft [...weiterlesen]

03.01.2024

Neue Jurytermine des französischen Beihilfeplanes zur Modernisierung und Innovation 2023-2027 (PAMI)

Die Güterschifffahrt wird über die neuen Termine der Sitzungen der Auswahljurys für förderungswürdige Projekte im Rahmen des französischen Beihilfeplans PAMI (plan d'aides à la [...weiterlesen]

11.12.2023

Pressemeldung zur Plenarsitzung am 30.11.23

Die Moselkommission hat sich für ihre Plenarsitzung am 30. November 2023 im Hafen Mertert getroffen. Die entsprechende Pressemeldung finden Sie hier [...weiterlesen]