Moselvertrag
die offizielle Bezeichnung dieses Vertragswerks lautet "Vertrag vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel".
In ihm verpflichteten sich die Vertragsparteien den Mosellauf auf der rund 270 Kilometer langen Strecke zwischen Thionville und Koblenz für 1.500 Tonnen-Schiffe und damit die Großschifffahrt schiffbar zu machen. Den Vertragstext können Sie in der Rubrik Downloads/Regelwerke einsehen.
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Aktuelles
Neue Ausgabe des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk – Regionaler Teil online
Ab sofort können Sie die Ausgabe 2023 des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk – Regionaler Teil in der Rubrik „Downloads“ => „Regelwerke“ => „Andere Regelwerke“ eins [...weiterlesen]
Neue Jurytermine des französischen Beihilfeplanes zur Modernisierung und Innovation 2023-2027 (PAMI)
Die Güterschifffahrt wird über die neuen Termine der Sitzungen der Auswahljurys für förderungswürdige Projekte im Rahmen des französischen Beihilfeplans PAMI (plan d'aides à la [...weiterlesen]
Update der Vereinbarung zwischen der ZKR und der Moselkommission
Seit 2008 existiert zwischen der Moselkommission und der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) eine Kooperationsvereinbarung. Diese wird regelmäßig aktualisiert, um n [...weiterlesen]
Pressemeldung zur Plenarsitzung am 30.11.2022
Die Moselkommission hat am 30. November 2022 in Metz getagt.
Die Pressemeldung zu dieser Sitzung finden Sie hier.
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