Moselvertrag

die offizielle Bezeichnung dieses Vertragswerks lautet "Vertrag vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel".

In ihm verpflichteten sich die Vertragsparteien den Mosellauf auf der rund 270 Kilometer langen Strecke zwischen Thionville und Koblenz für 1.500 Tonnen-Schiffe und damit die Großschifffahrt schiffbar zu machen. Den Vertragstext können Sie in der Rubrik Downloads/Regelwerke einsehen.

Benutzeranmeldung

Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
Anmelden

Aktuelles

15.02.2023

Neue Ausgabe des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk – Regionaler Teil online

Ab sofort können Sie die Ausgabe 2023 des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk – Regionaler Teil in der Rubrik „Downloads“ => „Regelwerke“ => „Andere Regelwerke“ eins [...weiterlesen]

31.01.2023

Neue Jurytermine des französischen Beihilfeplanes zur Modernisierung und Innovation 2023-2027 (PAMI)

Die Güterschifffahrt wird über die neuen Termine der Sitzungen der Auswahljurys für förderungswürdige Projekte im Rahmen des französischen Beihilfeplans PAMI (plan d'aides à la [...weiterlesen]

13.12.2022

Update der Vereinbarung zwischen der ZKR und der Moselkommission

Seit 2008 existiert zwischen der Moselkommission und der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) eine Kooperationsvereinbarung. Diese wird regelmäßig aktualisiert, um n [...weiterlesen]

09.12.2022

Pressemeldung zur Plenarsitzung am 30.11.2022

Die Moselkommission hat am 30. November 2022 in Metz getagt.

Die Pressemeldung zu dieser Sitzung finden Sie hier.

[...weiterlesen]