Moselvertrag

die offizielle Bezeichnung dieses Vertragswerks lautet "Vertrag vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel".

In ihm verpflichteten sich die Vertragsparteien den Mosellauf auf der rund 270 Kilometer langen Strecke zwischen Thionville und Koblenz für 1.500 Tonnen-Schiffe und damit die Großschifffahrt schiffbar zu machen. Den Vertragstext können Sie in der Rubrik Downloads/Regelwerke einsehen.

Aktuelles

24.04.2024

Aufruf zur Teilnahme am Videoblog-Wettbewerb „Echt jetzt, Binnenschiffer?“ 2024

Zum zweiten Mal schreibt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)  [...weiterlesen]

24.04.2024

Öffentliche EU-Konsultation zu intelligenten und flexiblen EU-Vorschriften über Schiffsbesatzungen in der Binnenschifffahrt

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu intelligenten und flexiblen EU-Vorschriften über Schiffsbesatzungen in der Binnenschifffahrt gestartet.

01.02.2024

Neue Empfehlung der Europäischen Kommission über Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der Automatisierung und Digitalisierung auf die Beschäftigten im Verkehrssektor

Am 29. November 2023 hat die Europäische Kommission (EK) eine Empfehlung über Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der Automatisierung und Digitalisierung auf die Beschäft [...weiterlesen]

03.01.2024

Neue Jurytermine des französischen Beihilfeplanes zur Modernisierung und Innovation 2023-2027 (PAMI)

Die Güterschifffahrt wird über die neuen Termine der Sitzungen der Auswahljurys für förderungswürdige Projekte im Rahmen des französischen Beihilfeplans PAMI (plan d'aides à la [...weiterlesen]