Schubverband

bezeichnet eine starre Verbindung von Fahrzeugen, von denen sich mindestens eines vor dem oder den beiden Fahrzeugen mit Maschinenantrieb befindet, das oder die den Verband fortbewegt oder fortbewegen und als "schiebendes Fahrzeug" oder "schiebende Fahrzeuge" bezeichnet werden; als starr gilt auch ein Verband aus einem schiebenden und einem geschobenen Fahrzeug, deren Kupplungen ein gesteuertes Knicken ermöglichen.

Aktuelles

01.02.2024

Neue Empfehlung der Europäischen Kommission über Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der Automatisierung und Digitalisierung auf die Beschäftigten im Verkehrssektor

Am 29. November 2023 hat die Europäische Kommission (EK) eine Empfehlung über Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der Automatisierung und Digitalisierung auf die Beschäft [...weiterlesen]

03.01.2024

Neue Jurytermine des französischen Beihilfeplanes zur Modernisierung und Innovation 2023-2027 (PAMI)

Die Güterschifffahrt wird über die neuen Termine der Sitzungen der Auswahljurys für förderungswürdige Projekte im Rahmen des französischen Beihilfeplans PAMI (plan d'aides à la [...weiterlesen]

11.12.2023

Pressemeldung zur Plenarsitzung am 30.11.23

Die Moselkommission hat sich für ihre Plenarsitzung am 30. November 2023 im Hafen Mertert getroffen. Die entsprechende Pressemeldung finden Sie hier [...weiterlesen]

08.11.2023

Änderung der Teilnahmeberechtigten und der Voraussetzungen für die Förderfähigkeit beim Beihilfeplan zur Modernisierung und Innovation 2023-2027 (PAMI)

Die Güterschifffahrt wird über die Änderungen im Rahmen des französischen Beihilfeplans PAMI (plan d'aides à la modernisation et à l'innovation) informiert. 

Nähe [...weiterlesen]