Schubverband
bezeichnet eine starre Verbindung von Fahrzeugen, von denen sich mindestens eines vor dem oder den beiden Fahrzeugen mit Maschinenantrieb befindet, das oder die den Verband fortbewegt oder fortbewegen und als "schiebendes Fahrzeug" oder "schiebende Fahrzeuge" bezeichnet werden; als starr gilt auch ein Verband aus einem schiebenden und einem geschobenen Fahrzeug, deren Kupplungen ein gesteuertes Knicken ermöglichen.
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Neue Ausgabe des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk – Regionaler Teil online
Ab sofort können Sie die Ausgabe 2023 des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk – Regionaler Teil in der Rubrik „Downloads“ => „Regelwerke“ => „Andere Regelwerke“ eins [...weiterlesen]
Neue Jurytermine des französischen Beihilfeplanes zur Modernisierung und Innovation 2023-2027 (PAMI)
Die Güterschifffahrt wird über die neuen Termine der Sitzungen der Auswahljurys für förderungswürdige Projekte im Rahmen des französischen Beihilfeplans PAMI (plan d'aides à la [...weiterlesen]
Update der Vereinbarung zwischen der ZKR und der Moselkommission
Seit 2008 existiert zwischen der Moselkommission und der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) eine Kooperationsvereinbarung. Diese wird regelmäßig aktualisiert, um n [...weiterlesen]
Pressemeldung zur Plenarsitzung am 30.11.2022
Die Moselkommission hat am 30. November 2022 in Metz getagt.
Die Pressemeldung zu dieser Sitzung finden Sie hier.
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