Schubverband
bezeichnet eine starre Verbindung von Fahrzeugen, von denen sich mindestens eines vor dem oder den beiden Fahrzeugen mit Maschinenantrieb befindet, das oder die den Verband fortbewegt oder fortbewegen und als "schiebendes Fahrzeug" oder "schiebende Fahrzeuge" bezeichnet werden; als starr gilt auch ein Verband aus einem schiebenden und einem geschobenen Fahrzeug, deren Kupplungen ein gesteuertes Knicken ermöglichen.
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Aktuelles
Neue MoselSchPV gültig ab 01.07.2023
Eine neue Fassung der Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV) tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
- Der Alkoholg [...weiterlesen]
Pressemeldung zur Plenarsitzung 24.05.2023
Die Moselkommission hat am 24. Mai 2023 in Trier getagt. Die entsprechende Pressemeldung finden Sie hier.
[...weiterlesen]Jahresbericht und Verkehrsbericht 2022 online!
Der Jahresbericht und der Bericht über die Entwicklung des Verkehrs auf der internationalen Mosel für das Jahr 2022 stehen Ihnen ab sofort auf unserer Webseite zum Download zur [...weiterlesen]
Neue Ausgabe des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk – Regionaler Teil online
Ab sofort können Sie die Ausgabe 2023 des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk – Regionaler Teil in der Rubrik „Downloads“ => „Regelwerke“ => „Andere Regelwerke“ eins [...weiterlesen]