Schubverband
bezeichnet eine starre Verbindung von Fahrzeugen, von denen sich mindestens eines vor dem oder den beiden Fahrzeugen mit Maschinenantrieb befindet, das oder die den Verband fortbewegt oder fortbewegen und als "schiebendes Fahrzeug" oder "schiebende Fahrzeuge" bezeichnet werden; als starr gilt auch ein Verband aus einem schiebenden und einem geschobenen Fahrzeug, deren Kupplungen ein gesteuertes Knicken ermöglichen.
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Aktuelles
Seit dem 01.07.2024 neue Fassung der MoselSchPV verfügbar
Eine neue Fassung der Moselschifffahrtspolizeiverordnung ist seit dem 1. Juli 2024 gültig.
Die Neuerungen betreffen §§ 1.01, 4.07 und 9.05 und es handelt sich um Aktua [...weiterlesen]
Pressemeldung zur Plenarsitzung am 6. Juni 2024
Die Moselkommission hat am 6. Juni 2024 in Metz getagt. Die Pressemeldung dazu finden Sie hier.
[...weiterlesen]Jahres- und Verkehrsbericht 2023 online
Das Sekretariat stellt Ihnen zwei informative Berichte zur Verfügung.
Alle Fakten zu den Tätigkeiten der Gremien der Moselkommission im Jahr 2023 finden Sie im
Pressemeldung der Delegationen der Moselkommission zum 60. Jahrestag der Eröffnung der Großschifffahrtsstraße Mosel
Anlässlich des 60. Jahrestags der Eröffnung der Großschifffahrtsstraße Mosel veröffentlichen die Delegationen der Moselkommission eine gemeinsame Pressemeldung.