Schubverband
bezeichnet eine starre Verbindung von Fahrzeugen, von denen sich mindestens eines vor dem oder den beiden Fahrzeugen mit Maschinenantrieb befindet, das oder die den Verband fortbewegt oder fortbewegen und als "schiebendes Fahrzeug" oder "schiebende Fahrzeuge" bezeichnet werden; als starr gilt auch ein Verband aus einem schiebenden und einem geschobenen Fahrzeug, deren Kupplungen ein gesteuertes Knicken ermöglichen.
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Aktuelles
14.12.2020
Neue MoselSchPV ab 01.01.2021 gültig
Die Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV) wird am 1. Januar 2021 aktualisiert.
Die Änderung betrifft § 4.07 Nr. 3 MoselSchPV und beendet die Übergangsfrist für vergleich
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03.12.2020
Sperrzeiten 2021 bis 2035 festgelegt
Die Moselkommission hat die jährlichen 10-tägigen Schleusensperrzeiten bis ins Jahr 2035 festgelegt.
Die Daten finden Sie [...weiterlesen]
02.12.2020
Pressemeldung zur Plenarsitzung am 26.11.2020
Die Moselkommission hat am 26. November 2020 per Videokonferenz getagt. Eine Pressemeldung mit den wichtigsten Entscheidungen aus dieser Sitzung finden Sie [...weiterlesen]
02.12.2020
Neuer Bußgeldkatalog verfügbar
Die gemeinsam von ZKR und Moselkommission veröffentlichten Empfehlungen zur Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen die Polizeivorschriften von Rhein und Mosel wurden aktualisiert.
Di
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