Neue Fassung der MoselSchPV ab 01.01.2022
Eine neue Fassung der Moselschifffahrtpolizeiverordnung (MoselSchPV) tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Um eine kohärente und klare Formulierung der Bestimmungen sowie Rechtssicherheit gewährleisten zu können, hat die Moselkommission beschlossen, die §§1.16 und 1.17 der MoselSchPV anzupassen.
Die Terminologie „unverzüglich“ wird zukünftig angewandt, um sicherzustellen, dass der Schiffer ohne unnötige Verzögerung eine Information meldet.
Die neue Fassung der MoselSchPV ist hier verfügbar.