Neue MoselSchPV ab dem 01.12.2019
Ab dem 1. Dezember 2019 gilt eine aktualisierte Fassung der Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV).
In die Begriffsbestimmungen in § 1.01 MoselSchPV wurde eine Definition für „festverbunder Tank“ neu aufgenommen.
Außerdem wurde der bestehende § 7.06 MoselSchPV ergänzt, um Rahmenvorschriften zu schaffen, aufgrund derer Fahrzeuge verpflichtet werden können, sich an einen Landstromanschluss anzuschließen und ihren gesamten Bedarf an elektrischer Energie daraus zu decken.
Die aktuelle Fassung der MoselSchPV können Sie hier einsehen oder herunterladen.