Empfehlungen der Moselkommission
Gemäß Artikel 36 Nr. 2 des Moselvertrags kann die Moselkommission Empfehlungen abgeben, um bestmögliche Bedingungen für die Moselschifffahrt zu gewährleisten.
Folgende Empfehlungen hat die Moselkommission momentan verfasst:
- Empfehlungen für künftige Kreuzungsbauwerke der Mosel zwischen Koblenz und Metz
- Bestimmungen für Anlegestellen an der Mosel, die der Zustimmung der Moselkommission nicht bedürfen
- Empfehlung betreffend die Einrichtung von Anlegestellen für die Fahrgastkabinenschifffahrt
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Aktuelles
Neue Ausgabe des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk – Regionaler Teil online
Ab sofort können Sie die Ausgabe 2023 des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk – Regionaler Teil in der Rubrik „Downloads“ => „Regelwerke“ => „Andere Regelwerke“ eins [...weiterlesen]
Neue Jurytermine des französischen Beihilfeplanes zur Modernisierung und Innovation 2023-2027 (PAMI)
Die Güterschifffahrt wird über die neuen Termine der Sitzungen der Auswahljurys für förderungswürdige Projekte im Rahmen des französischen Beihilfeplans PAMI (plan d'aides à la [...weiterlesen]
Update der Vereinbarung zwischen der ZKR und der Moselkommission
Seit 2008 existiert zwischen der Moselkommission und der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) eine Kooperationsvereinbarung. Diese wird regelmäßig aktualisiert, um n [...weiterlesen]
Pressemeldung zur Plenarsitzung am 30.11.2022
Die Moselkommission hat am 30. November 2022 in Metz getagt.
Die Pressemeldung zu dieser Sitzung finden Sie hier.
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