Empfehlungen der Moselkommission

Gemäß Artikel 36 Nr. 2 des Moselvertrags kann die Moselkommission Empfehlungen abgeben, um bestmögliche Bedingungen für die Moselschifffahrt zu gewährleisten.

 

Folgende Empfehlungen hat die Moselkommission momentan verfasst:

 

- Empfehlungen für künftige Kreuzungsbauwerke der Mosel zwischen Koblenz und Metz

 

- Empfehlungen für einheitliche Bußgelder bei Zuwiderhandlungen gegen die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Mosel und dem Rhein

 

- Bestimmungen für Anlegestellen an der Mosel, die der Zustimmung der Moselkommission nicht bedürfen

 

- Empfehlung betreffend die Einrichtung von Anlegestellen für die Fahrgastkabinenschifffahrt

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Aktuelles

26.05.2023

Jahresbericht und Verkehrsbericht 2022 online!

Der Jahresbericht und der Bericht über die Entwicklung des Verkehrs auf der internationalen Mosel für das Jahr 2022 stehen Ihnen ab sofort auf unserer Webseite zum Download zur [...weiterlesen]

15.02.2023

Neue Ausgabe des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk – Regionaler Teil online

Ab sofort können Sie die Ausgabe 2023 des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk – Regionaler Teil in der Rubrik „Downloads“ => „Regelwerke“ => „Andere Regelwerke“ eins [...weiterlesen]

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Die Güterschifffahrt wird über die neuen Termine der Sitzungen der Auswahljurys für förderungswürdige Projekte im Rahmen des französischen Beihilfeplans PAMI (plan d'aides à la [...weiterlesen]

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Update der Vereinbarung zwischen der ZKR und der Moselkommission

Seit 2008 existiert zwischen der Moselkommission und der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) eine Kooperationsvereinbarung. Diese wird regelmäßig aktualisiert, um n [...weiterlesen]