
Moselvertrag
Der Vertrag vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel ("Moselvertrag") ist die rechtliche Grundlage für die Moselkommission.
Den kompletten Vertrag finden Sie hier.
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Aktuelles
20.01.2021
Neue Jurytermine des französischen Beihilfeplans zur Modernisierung und Innovation 2018-2022 (PAMI)
Die Güterschifffahrt wird über die neuen Termine der Sitzungen der Auswahljurys für förderungswürdige Projekte im Rahmen des französischen Beihilfeplans PAMI (plan d'aides à la mod
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14.12.2020
Neue MoselSchPV ab 01.01.2021 gültig
Die Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV) wird am 1. Januar 2021 aktualisiert.
Die Änderung betrifft § 4.07 Nr. 3 MoselSchPV und beendet die Übergangsfrist für vergleich
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03.12.2020
Sperrzeiten 2021 bis 2035 festgelegt
Die Moselkommission hat die jährlichen 10-tägigen Schleusensperrzeiten bis ins Jahr 2035 festgelegt.
Die Daten finden Sie [...weiterlesen]
02.12.2020
Pressemeldung zur Plenarsitzung am 26.11.2020
Die Moselkommission hat am 26. November 2020 per Videokonferenz getagt. Eine Pressemeldung mit den wichtigsten Entscheidungen aus dieser Sitzung finden Sie [...weiterlesen]
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