Ausführungsbestimmungen zum Abgabentarif Mosel
Zusätzlich zum eigentlichen Tarif für Schifffahrtsabgaben für die Mosel gibt es auch noch Ausführungsbestimmungen, die die Strecke zwischen Thionville und Koblenz betreffen.
Ab dem 1. Februar 2022 gilt eine neue Fassung der Ausführungsbestimmungen.
Diese finden Sie hier.
Neu ist die Verlegung der Haupthebestelle für die Schifffahrtsabgaben von der Schleuse Trier an die Schleuse Detzem zum 1. Februar 2022, da durch die Inbetriebnahme der neuen Leitzentrale Trier und die damit verbundene Umgestaltung des Betriebsgeländes der Weg für die Schiffsbesatzungen zur Hebestelle und der Aufenthalt der Schiffe in der Schleuse in Trier deutlich verlängert wird.
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