
Ausführungsbestimmungen zum Abgabentarif Mosel
Zusätzlich zum eigentlichen Tarif für Schifffahrtsabgaben für die Mosel gibt es auch noch Ausführungsbestimmungen, die die Strecke zwischen Thionville und Koblenz betreffen.
Ab dem 1. Februar 2022 gilt eine neue Fassung der Ausführungsbestimmungen.
Diese finden Sie hier.
Neu ist die Verlegung der Haupthebestelle für die Schifffahrtsabgaben von der Schleuse Trier an die Schleuse Detzem zum 1. Februar 2022, da durch die Inbetriebnahme der neuen Leitzentrale Trier und die damit verbundene Umgestaltung des Betriebsgeländes der Weg für die Schiffsbesatzungen zur Hebestelle und der Aufenthalt der Schiffe in der Schleuse in Trier deutlich verlängert wird.
Copyright © 2021 - Sekretariat der Moselkommission, Trier | Impressum
Benutzeranmeldung
Aktuelles
Update der Vereinbarung zwischen der ZKR und der Moselkommission
Seit 2008 existiert zwischen der Moselkommission und der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) eine Kooperationsvereinbarung. Diese wird regelmäßig aktualisiert, um n [...weiterlesen]
Pressemeldung zur Plenarsitzung am 30.11.2022
Die Moselkommission hat am 30. November 2022 in Metz getagt.
Die Pressemeldung zu dieser Sitzung finden Sie hier.
[...weiterlesen]Umfrage von De Vlaamse Waterweg nv zur Fernbedienung
Der belgische Wasserstraßenverwalter De Vlaamse Waterweg nv bittet alle Nutzer des belgischen Wasserstraßennetzes um Teilnahme an einer kurzen Umfrage bezüglich der ab [...weiterlesen]
Neues EuRIS-Portal online
Ab sofort steht allen Binnenwasserstraßennutzern ein neues europäisches Informationsportal für ihre Reiseplanung zur Verfügung: EuRIS.
EuRIS vereint auf einer einzigen P [...weiterlesen]