Ausführungsbestimmungen zum Abgabentarif Mosel

Zusätzlich zum eigentlichen Tarif für Schifffahrtsabgaben für die Mosel gibt es auch noch Ausführungsbestimmungen, die die Strecke zwischen Thionville und Koblenz betreffen.

Ab dem 1. Februar 2022 gilt eine neue Fassung der Ausführungsbestimmungen.

Diese finden Sie hier.

Neu ist die Verlegung der Haupthebestelle für die Schifffahrtsabgaben von der Schleuse Trier an die Schleuse Detzem zum 1. Februar 2022, da durch die Inbetriebnahme der neuen Leitzentrale Trier und die damit verbundene Umgestaltung des Betriebsgeländes der Weg für die Schiffsbesatzungen zur Hebestelle und der Aufenthalt der Schiffe in der Schleuse in Trier deutlich verlängert wird.

 

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Aktuelles

26.05.2023

Jahresbericht und Verkehrsbericht 2022 online!

Der Jahresbericht und der Bericht über die Entwicklung des Verkehrs auf der internationalen Mosel für das Jahr 2022 stehen Ihnen ab sofort auf unserer Webseite zum Download zur [...weiterlesen]

15.02.2023

Neue Ausgabe des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk – Regionaler Teil online

Ab sofort können Sie die Ausgabe 2023 des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk – Regionaler Teil in der Rubrik „Downloads“ => „Regelwerke“ => „Andere Regelwerke“ eins [...weiterlesen]

31.01.2023

Neue Jurytermine des französischen Beihilfeplanes zur Modernisierung und Innovation 2023-2027 (PAMI)

Die Güterschifffahrt wird über die neuen Termine der Sitzungen der Auswahljurys für förderungswürdige Projekte im Rahmen des französischen Beihilfeplans PAMI (plan d'aides à la [...weiterlesen]

13.12.2022

Update der Vereinbarung zwischen der ZKR und der Moselkommission

Seit 2008 existiert zwischen der Moselkommission und der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) eine Kooperationsvereinbarung. Diese wird regelmäßig aktualisiert, um n [...weiterlesen]