Ausführungsbestimmungen zum Abgabentarif Mosel
Zusätzlich zum eigentlichen Tarif für Schifffahrtsabgaben für die Mosel gibt es auch noch Ausführungsbestimmungen, die die Strecke zwischen Thionville und Koblenz betreffen.
Ab dem 1. Februar 2022 gilt eine neue Fassung der Ausführungsbestimmungen.
Diese finden Sie hier.
Neu ist die Verlegung der Haupthebestelle für die Schifffahrtsabgaben von der Schleuse Trier an die Schleuse Detzem zum 1. Februar 2022, da durch die Inbetriebnahme der neuen Leitzentrale Trier und die damit verbundene Umgestaltung des Betriebsgeländes der Weg für die Schiffsbesatzungen zur Hebestelle und der Aufenthalt der Schiffe in der Schleuse in Trier deutlich verlängert wird.
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Aktuelles
Seit dem 01.07.2024 neue Fassung der MoselSchPV verfügbar
Eine neue Fassung der Moselschifffahrtspolizeiverordnung ist seit dem 1. Juli 2024 gültig.
Die Neuerungen betreffen §§ 1.01, 4.07 und 9.05 und es handelt sich um Aktua [...weiterlesen]
Pressemeldung zur Plenarsitzung am 6. Juni 2024
Die Moselkommission hat am 6. Juni 2024 in Metz getagt. Die Pressemeldung dazu finden Sie hier.
[...weiterlesen]Jahres- und Verkehrsbericht 2023 online
Das Sekretariat stellt Ihnen zwei informative Berichte zur Verfügung.
Alle Fakten zu den Tätigkeiten der Gremien der Moselkommission im Jahr 2023 finden Sie im [...weiterlesen]
Pressemeldung der Delegationen der Moselkommission zum 60. Jahrestag der Eröffnung der Großschifffahrtsstraße Mosel
Anlässlich des 60. Jahrestags der Eröffnung der Großschifffahrtsstraße Mosel veröffentlichen die Delegationen der Moselkommission eine gemeinsame Pressemeldung.