Ausführungsbestimmungen zum Abgabentarif Mosel

Zusätzlich zum eigentlichen Tarif für Schifffahrtsabgaben für die Mosel gibt es auch noch Ausführungsbestimmungen, die die Strecke zwischen Thionville und Koblenz betreffen.

Ab dem 1. Februar 2022 gilt eine neue Fassung der Ausführungsbestimmungen.

Diese finden Sie hier.

Neu ist die Verlegung der Haupthebestelle für die Schifffahrtsabgaben von der Schleuse Trier an die Schleuse Detzem zum 1. Februar 2022, da durch die Inbetriebnahme der neuen Leitzentrale Trier und die damit verbundene Umgestaltung des Betriebsgeländes der Weg für die Schiffsbesatzungen zur Hebestelle und der Aufenthalt der Schiffe in der Schleuse in Trier deutlich verlängert wird.

 

Aktuelles

01.02.2024

Neue Empfehlung der Europäischen Kommission über Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der Automatisierung und Digitalisierung auf die Beschäftigten im Verkehrssektor

Am 29. November 2023 hat die Europäische Kommission (EK) eine Empfehlung über Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der Automatisierung und Digitalisierung auf die Beschäft [...weiterlesen]

03.01.2024

Neue Jurytermine des französischen Beihilfeplanes zur Modernisierung und Innovation 2023-2027 (PAMI)

Die Güterschifffahrt wird über die neuen Termine der Sitzungen der Auswahljurys für förderungswürdige Projekte im Rahmen des französischen Beihilfeplans PAMI (plan d'aides à la [...weiterlesen]

11.12.2023

Pressemeldung zur Plenarsitzung am 30.11.23

Die Moselkommission hat sich für ihre Plenarsitzung am 30. November 2023 im Hafen Mertert getroffen. Die entsprechende Pressemeldung finden Sie hier [...weiterlesen]

08.11.2023

Änderung der Teilnahmeberechtigten und der Voraussetzungen für die Förderfähigkeit beim Beihilfeplan zur Modernisierung und Innovation 2023-2027 (PAMI)

Die Güterschifffahrt wird über die Änderungen im Rahmen des französischen Beihilfeplans PAMI (plan d'aides à la modernisation et à l'innovation) informiert. 

Nähe [...weiterlesen]