Prüfung von Bauvorhaben gemäß Artikel 37 des Moselvertrags - Praktische Hinweise

  • Bauvorhaben und Arbeiten, die von den Vertragsstaaten selbst ausgeführt werden oder die die Vertragsstaaten ausführen lassen:

⇒ Diesbezügliche Planungen müssen der Moselkommission zwecks Prüfung vorgelegt werden.

  • Bauvorhaben und Arbeiten, die ein Vertragsstaat nicht selbst ausführt oder ausführen lässt:

⇒ Diesbezügliche Planungen müssen der Moselkommission im Allgemeinen nicht vorgelegt werden.

 

⇒ Jeder Vertragsstaat kann diese Planungen aber der Moselkommission zur Stellungnahme vorlegen.

 

⇒ Generell informieren die Vertragsstaaten die Moselkommission durch ihren Technischen Ausschuss mündlich über alle von den zuständigen nationalen Verwaltungen genehmigten Bauvorhaben und Arbeiten, die ein Vertragsstaat nicht selbst ausführt oder ausführen lässt.

 

⇒ Haben die Planungen zu Bauvorhaben und Arbeiten, die ein Vertragsstaat nicht selbst ausführt oder ausführen lässt, direkte Auswirkungen auf die Fahrrinne und ihre Abmessungen, so muss der Vertragsstaat sie der Moselkommission zur Stellungnahme vorlegen.

Aktuelles

15.10.2024

Neue Jurytermine des französischen Beihilfeplanes zur Modernisierung und Innovation 2023-2027 (PAMI)

Die Güterschifffahrt wird über die neuen Termine der Sitzungen der Auswahljurys für förderungswürdige Projekte im Rahmen des französischen Beihilfeplans PAMI (plan d'aides à la [...weiterlesen]

08.10.2024

Änderung der Teilnahmeberechtigten und Voraussetzungen für Förderfähigkeit beim Beihilfeplan zur Modernisierung und Innovation 2023-2027 (PAMI)

Die Güterschifffahrt wird über die Änderungen im Rahmen des französischen Beihilfeplans PAMI (plan d'aides à la modernisation et à l'innovation) informiert. 

Nähe [...weiterlesen]

01.07.2024

Seit dem 01.07.2024 neue Fassung der MoselSchPV verfügbar

Eine neue Fassung der Moselschifffahrtspolizeiverordnung ist seit dem 1. Juli 2024 gültig.

Die Neuerungen betreffen §§ 1.01, 4.07 und 9.05 und es handelt sich um Aktua [...weiterlesen]

17.06.2024

Pressemeldung zur Plenarsitzung am 6. Juni 2024

Die Moselkommission hat am 6. Juni 2024 in Metz getagt. Die Pressemeldung dazu finden Sie hier.

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