Änderung der Meldepflichten auf der internationalen Mosel ab dem 01.07.2021
Neue Meldepflichten für alle Verbände und bestimmte Fahrzeuge, neue Meldestrecken und Meldestellen sowie Einführung der elektronischen Meldepflicht
Ab dem 1. Juli 2021 gibt es einige Änderungen bei den Meldepflichten auf der Mosel, insbesondere müssen sich Fahrzeuge und Verbände, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, elektronisch melden.
Alle Informationen zu den neuen Meldepflichten finden Sie im Flyer der Moselkommission.
Die ab dem 1. Juli 2021 geltende Fassung des § 9.05 der Moselschifffahrtspolizeiverordnung, in dem die Meldepflichten geregelt sind, und FAQ zum elektronischen Melden finden Sie hier.
Darüber hinaus haben die Schifffahrtsverwaltungen von Luxemburg und Frankreich schifffahrtspolizeiliche Hinweise veröffentlicht, die die Schifffahrt auf die neuen Bestimmungen hinweisen.