Moselschifffahrt – Abgabenbefreiung verzögert sich
Mit Unterzeichnung des Vierten Protokolls zum Moselvertrag am 18. September 2023 haben sich die Vertragsstaaten Deutschland, Frankreich und Luxemburg unter anderem darauf verständigt, dass die Moselschifffahrt zum 1. Juli 2025 von den Schifffahrtsabgaben befreit werden soll.
Frankreich und Luxemburg haben die dazu erforderlichen nationalen Schritte abgeschlossen.
In Deutschland jedoch konnte das Gesetzgebungsverfahren infolge des vorzeitigen Endes der alten Regierungskoalition noch nicht abgeschlossen werden.
Der Gesetzentwurf zum Moselvertrag musste vielmehr – als erster des Verkehrsministeriums in der neuen Legislaturperiode – am 20. Mai erneut in den Bundestag eingebracht werden.
Damit ist zwar absehbar, dass die Abgabenbefreiung nicht wie vorgesehen zum 1. Juli 2025 umgesetzt werden kann. Jedoch sollte es gelingen, dass die Abgabenbefreiung nur mit geringfügiger Verzögerung und noch in diesem Jahr in Kraft treten kann.
Der genaue Zeitpunkt, an dem die Abgabenbefreiung in Kraft tritt, wird rechtzeitig bekanntgegeben.