Neue MoselSchPV ab 01.09.2025
Das Thema "automatisierte Schifffahrt" ist auch auf der Mosel aktuell. Es handelt sich dabei um Fahrzeuge, bei denen die Aufgaben der Besatzung oder des Schiffsführers automatisiert wahrgenommen werden oder um ferngesteuerte Schiffe. Um diesen innovativen Projekten zu ermöglichen, auf der Mosel zu fahren, hat die Moselkommission einen neuen Paragraphen 1.28 in die Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV) aufgenommen. Diese neue Regelung ermöglicht es, unter bestimmten Bedingungen, von einigen Vorschriften der MoselSchPV abzuweichen. Die neue Fassung der MoselSchPV, die ab dem 01.09.2025 gültig ist, finden Sie hier.




