Keine Abgaben mehr auf der internationalen Mosel ab 19.11.2025
Die Moselanrainerstaaten haben beschlossen, die Abgaben auf der internationalen Mosel mit Wirkung zum Datum des Inkrafttretens des „Vierten Protokolls zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel“ abzuschaffen. Das Vierte Änderungsprotokoll tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden am 19.11.2025 in Kraft. Ab diesem Tag um 0 Uhr werden die Nutzer der Wasserstraße nicht mehr verpflichtet sein, Abgaben zu zahlen und Abgabenerklärungen zu übermitteln. Der Zeitpunkt des Eintreffens an der Schleuse Koblenz bzw. Thionville ist hierfür ausschlaggebend.




