Neue Anordnung vorübergehender Art zur Verwendung von TGAIN ab 1. Juni 2026
Vor dem Hintergrund der Schleusenunfälle auf der Mosel in Müden und in Iffezheim auf dem Rhein, bei denen Spurführungsassistenten für die Binnenschifffahrt (Track Guidance Assistant in Inland Navigation – TGAIN) eine Rolle gespielt haben, hat die Moselkommission im Januar 2026 eine Anordnung vorübergehender Art zur Verwendung von TGAIN parallel zur Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) angenommen, um die Sicherheit der Schifffahrt zu erhöhen.
Diese neue Anordnung gilt vom 1. Juni 2026 bis zum 31. Dezember 2027 und betrifft Fahrzeuge oder Schubverbände, die mit einem TGAIN ausgestattet sind. Es ist geplant, im Anschluss daran – ebenfalls analog zum Rhein – dauerhafte Vorschriften für die Verwendung der TGAIN zu erlassen, die ab dem 1. Januar 2028 gelten sollen.
Bis zur Veröffentlichung der aktualisierten Fassung der Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV) am 1. Juni 2026 können Sie den Wortlaut des Beschlusses der Moselkommission und des neuen § 4.08 MoselSchPV hier nachlesen.
Die ZKR hat eine Pressemitteilung zu den neuen Bestimmungen veröffentlicht, in der alle wichtigen Punkte für die Schiffsführer übersichtlich zusammengefasst sind. Die Mitteilung können Sie hier oder auf der Internetseite der ZKR abrufen.





