Neue MoselSchPV ab dem 1. Juni 2026
Am 01.06.2026 tritt eine neue Version der Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV) in Kraft. Die Änderungen sind größtenteils formaler Natur. Es wurden Rechtschreibfehler in der französischen Fassung der MoselSchPV korrigiert und in beiden Sprachfassungen (Deutsch und Französisch) wurde der Verweis auf die zugelassenen Schiffsatteste aktualisiert.
Um neue alternative kohlenstoffarme Energiequellen auf der Mosel zuzulassen, wurden einige Vorschiften geändert, die den Umgang mit diesen neuen Kraftstoffen regeln.
Aus aktuellem Anlass hat die Moselkommission entschieden, Vorschriften zum Umgang mit Spurführungsassistenten, den sogenannten TGAIN, einzuführen. Diese gelten zunächst bis zum 31. Dezember 2027, um überprüfen zu können, ob sie sich in der Praxis bewähren.
Die aktuelle Fassung der MoselSchPV können Sie hier herunterladen.





