Empfehlungen der Moselkommission

Gemäß Artikel 36 Nr. 2 des Moselvertrags kann die Moselkommission Empfehlungen abgeben, um bestmögliche Bedingungen für die Moselschifffahrt zu gewährleisten.

 

Folgende Empfehlungen hat die Moselkommission momentan verfasst:

 

- Empfehlungen für künftige Kreuzungsbauwerke der Mosel zwischen Koblenz und Metz

 

- Empfehlungen für einheitliche Bußgelder bei Zuwiderhandlungen gegen die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Mosel und dem Rhein

 

- Bestimmungen für Anlegestellen an der Mosel, die der Zustimmung der Moselkommission nicht bedürfen

 

- Empfehlung betreffend die Einrichtung von Anlegestellen für die Fahrgastkabinenschifffahrt

Aktuelles

06.06.2025

Pressemeldung zur Plenarsitzung am 22.05.25

Die Moselkommission hat am 22. Mai 2025 auf Schloss Senningen in Luxemburg getagt. Die entsprechende Pressemeldung finden Sie hier.

[...weiterlesen]
03.06.2025

Moselschifffahrt – Abgabenbefreiung verzögert sich

Mit Unterzeichnung des Vierten Protokolls zum Moselvertrag am 18. September 2023 haben sich die Vertragsstaaten Deutschland, Frankreich und Luxemburg unter anderem dar [...weiterlesen]

26.05.2025

Jahresbericht und Verkehrsbericht 2024 online

Das Sekretariat veröffentlicht jedes Jahr einen Jahresbericht und einen Bericht über die Entwicklung des Verkehrs auf der Mosel. Die beiden aktuellen Ausgaben für das Jahr 2024 [...weiterlesen]

29.01.2025

Änderungen zum Jurytermin 18.04.2025 des französischen Beihilfeplanes zur Modernisierung und Innovation 2023-2027

Die Güterschifffahrt wird über Änderungen bei der Auswahljury vom 18.04.2025 für förderungswürdige Projekte im Rahmen des französischen Beihilfeplans PAMI (plan d'aides à la mod [...weiterlesen]