Empfehlungen der Moselkommission
Gemäß Artikel 36 Nr. 2 des Moselvertrags kann die Moselkommission Empfehlungen abgeben, um bestmögliche Bedingungen für die Moselschifffahrt zu gewährleisten.
Folgende Empfehlungen hat die Moselkommission momentan verfasst:
- Empfehlungen für künftige Kreuzungsbauwerke der Mosel zwischen Koblenz und Metz
- Bestimmungen für Anlegestellen an der Mosel, die der Zustimmung der Moselkommission nicht bedürfen
- Empfehlung betreffend die Einrichtung von Anlegestellen für die Fahrgastkabinenschifffahrt
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