Empfehlungen der Moselkommission

Gemäß Artikel 36 Nr. 2 des Moselvertrags kann die Moselkommission Empfehlungen abgeben, um bestmögliche Bedingungen für die Moselschifffahrt zu gewährleisten.

 

Folgende Empfehlungen hat die Moselkommission momentan verfasst:

 

- Empfehlungen für künftige Kreuzungsbauwerke der Mosel zwischen Koblenz und Metz

 

- Empfehlungen für einheitliche Bußgelder bei Zuwiderhandlungen gegen die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Mosel und dem Rhein

 

- Bestimmungen für Anlegestellen an der Mosel, die der Zustimmung der Moselkommission nicht bedürfen

 

- Empfehlung betreffend die Einrichtung von Anlegestellen für die Fahrgastkabinenschifffahrt

Aktuelles

30.03.2026

Runder Tisch am 23.03.26 zwischen TLF und WSA

Am 23. März 2026 fand ein Runder Tisch zwischen dem WSA MSL und dem französischen Verband TLF statt. Die Moselkommission konnte beide Akteuere zu einem erfolgreichen Austausch ü [...weiterlesen]

17.02.2026

Luxemburg übernimmt den Vorsitz in der Moselkommission

In den Jahren 2026 und 2027 hat Luxemburg den Vorsitz in der Moselkommission inne. Der luxemburgische Delegationsleiter hat die Prioritäten seines Vorsitzes in einem Papier fest [...weiterlesen]

11.12.2025

Pressemeldung zur Plenar am 27.11.25

Die Moselkommission hat am 27. November 2025 in Metz ihre Plenarsitzung abgehalten. Die dazugehörige Pressemeldung finden Sie hier.

[...weiterlesen]
10.12.2025

Neue Ausgabe der MoselSchPV ab 01.01.2026

Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV). Die Moselkommission hat Verweise auf europäische Standards, auf Personalbestimmun [...weiterlesen]