Empfehlungen der Moselkommission
Gemäß Artikel 36 Nr. 2 des Moselvertrags kann die Moselkommission Empfehlungen abgeben, um bestmögliche Bedingungen für die Moselschifffahrt zu gewährleisten.
Folgende Empfehlungen hat die Moselkommission momentan verfasst:
- Empfehlungen für künftige Kreuzungsbauwerke der Mosel zwischen Koblenz und Metz
- Bestimmungen für Anlegestellen an der Mosel, die der Zustimmung der Moselkommission nicht bedürfen
- Empfehlung betreffend die Einrichtung von Anlegestellen für die Fahrgastkabinenschifffahrt
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Aktuelles
Pressemeldung zur Plenar am 27.11.25
Die Moselkommission hat am 27. November 2025 in Metz ihre Plenarsitzung abgehalten. Die dazugehörige Pressemeldung finden Sie hier.
[...weiterlesen]Neue Ausgabe der MoselSchPV ab 01.01.2026
Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV). Die Moselkommission hat Verweise auf europäische Standards, auf Personalbestimmun [...weiterlesen]
Automatisierte Schifffahrt - Antragsformular für die Mosel
Keine Abgaben mehr auf der internationalen Mosel ab 19.11.2025
Die Moselanrainerstaaten haben beschlossen, die Abgaben auf der internationalen Mosel mit Wirkung zum Datum des Inkrafttretens des „Vierten Protokolls zur Ä [...weiterlesen]



