Empfehlungen der Moselkommission

Gemäß Artikel 36 Nr. 2 des Moselvertrags kann die Moselkommission Empfehlungen abgeben, um bestmögliche Bedingungen für die Moselschifffahrt zu gewährleisten.

 

Folgende Empfehlungen hat die Moselkommission momentan verfasst:

 

- Empfehlungen für künftige Kreuzungsbauwerke der Mosel zwischen Koblenz und Metz

 

- Empfehlungen für einheitliche Bußgelder bei Zuwiderhandlungen gegen die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Mosel und dem Rhein

 

- Bestimmungen für Anlegestellen an der Mosel, die der Zustimmung der Moselkommission nicht bedürfen

 

- Empfehlung betreffend die Einrichtung von Anlegestellen für die Fahrgastkabinenschifffahrt

Aktuelles

02.07.2026

Pressemeldung zur Plenarsitzung am 12.06.2026

Die Moselkommission hat am 12. Juni 2026 in Trier ihre Plenarsitzung abgehalten. Die dazugehörige Pressemeldung finden Sie hier.

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01.06.2026

Neue MoselSchPV ab dem 1. Juni 2026

Am 01.06.2026 tritt eine neue Version der Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV) in Kraft. Die Änderungen sind größtenteils formaler Natur. Es wurden Rechtschreibfehler [...weiterlesen]

11.05.2026

Neue Anordnung vorübergehender Art zur Verwendung von TGAIN ab 1. Juni 2026

Vor dem Hintergrund der Schleusenunfälle auf der Mosel in Müden und in Iffezheim auf dem Rhein, bei denen Spurführungsassistenten für die Binnenschifffahrt (Track Guidance A [...weiterlesen]

30.03.2026

Runder Tisch am 23.03.26 zwischen TLF und WSA

Am 23. März 2026 fand ein Runder Tisch zwischen dem WSA MSL und dem französischen Verband TLF statt. Die Moselkommission konnte beide Akteuere zu einem erfolgreichen Austausch ü [...weiterlesen]