Empfehlungen der Moselkommission

Gemäß Artikel 36 Nr. 2 des Moselvertrags kann die Moselkommission Empfehlungen abgeben, um bestmögliche Bedingungen für die Moselschifffahrt zu gewährleisten.

 

Folgende Empfehlungen hat die Moselkommission momentan verfasst:

 

- Empfehlungen für künftige Kreuzungsbauwerke der Mosel zwischen Koblenz und Metz

 

- Empfehlungen für einheitliche Bußgelder bei Zuwiderhandlungen gegen die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften auf der Mosel und dem Rhein

 

- Bestimmungen für Anlegestellen an der Mosel, die der Zustimmung der Moselkommission nicht bedürfen

 

- Empfehlung betreffend die Einrichtung von Anlegestellen für die Fahrgastkabinenschifffahrt

Aktuelles

11.12.2025

Pressemeldung zur Plenar am 27.11.25

Die Moselkommission hat am 27. November 2025 in Metz ihre Plenarsitzung abgehalten. Die dazugehörige Pressemeldung finden Sie hier.

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10.12.2025

Neue Ausgabe der MoselSchPV ab 01.01.2026

Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV). Die Moselkommission hat Verweise auf europäische Standards, auf Personalbestimmun [...weiterlesen]

04.12.2025

Automatisierte Schifffahrt - Antragsformular für die Mosel

Die Moselkommission hat ein Formular entwickelt, um ein Projekt zur automatisierten Schifffahrt auf der Mosel zu unterbreiten. Weitere Infos finden Sie