
Ausführungsbestimmungen zum Abgabentarif Mosel
Zusätzlich zum eigentlichen Tarif für Schifffahrtsabgaben für die Mosel gibt es auch noch Ausführungsbestimmungen, die die Strecke zwischen Thionville und Koblenz betreffen.
Ab dem 1. Februar 2022 gilt eine neue Fassung der Ausführungsbestimmungen.
Diese finden Sie hier.
Neu ist die Verlegung der Haupthebestelle für die Schifffahrtsabgaben von der Schleuse Trier an die Schleuse Detzem zum 1. Februar 2022, da durch die Inbetriebnahme der neuen Leitzentrale Trier und die damit verbundene Umgestaltung des Betriebsgeländes der Weg für die Schiffsbesatzungen zur Hebestelle und der Aufenthalt der Schiffe in der Schleuse in Trier deutlich verlängert wird.
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Aktuelles
Pressemeldung zur Plenarsitzung am 22.05.25
Die Moselkommission hat am 22. Mai 2025 auf Schloss Senningen in Luxemburg getagt. Die entsprechende Pressemeldung finden Sie hier.
[...weiterlesen]Moselschifffahrt – Abgabenbefreiung verzögert sich
Mit Unterzeichnung des Vierten Protokolls zum Moselvertrag am 18. September 2023 haben sich die Vertragsstaaten Deutschland, Frankreich und Luxemburg unter anderem dar [...weiterlesen]
Jahresbericht und Verkehrsbericht 2024 online
Das Sekretariat veröffentlicht jedes Jahr einen Jahresbericht und einen Bericht über die Entwicklung des Verkehrs auf der Mosel. Die beiden aktuellen Ausgaben für das Jahr 2024 [...weiterlesen]
Änderungen zum Jurytermin 18.04.2025 des französischen Beihilfeplanes zur Modernisierung und Innovation 2023-2027
Die Güterschifffahrt wird über Änderungen bei der Auswahljury vom 18.04.2025 für förderungswürdige Projekte im Rahmen des französischen Beihilfeplans PAMI (plan d'aides à la mod [...weiterlesen]