Ausführungsbestimmungen zum Abgabentarif Mosel

Zusätzlich zum eigentlichen Tarif für Schifffahrtsabgaben für die Mosel gibt es auch noch Ausführungsbestimmungen, die die Strecke zwischen Thionville und Koblenz betreffen.

Ab dem 1. Februar 2022 gilt eine neue Fassung der Ausführungsbestimmungen.

Diese finden Sie hier.

Neu ist die Verlegung der Haupthebestelle für die Schifffahrtsabgaben von der Schleuse Trier an die Schleuse Detzem zum 1. Februar 2022, da durch die Inbetriebnahme der neuen Leitzentrale Trier und die damit verbundene Umgestaltung des Betriebsgeländes der Weg für die Schiffsbesatzungen zur Hebestelle und der Aufenthalt der Schiffe in der Schleuse in Trier deutlich verlängert wird.

 

Aktuelles

15.10.2024

Neue Jurytermine des französischen Beihilfeplanes zur Modernisierung und Innovation 2023-2027 (PAMI)

Die Güterschifffahrt wird über die neuen Termine der Sitzungen der Auswahljurys für förderungswürdige Projekte im Rahmen des französischen Beihilfeplans PAMI (plan d'aides à la [...weiterlesen]

08.10.2024

Änderung der Teilnahmeberechtigten und Voraussetzungen für Förderfähigkeit beim Beihilfeplan zur Modernisierung und Innovation 2023-2027 (PAMI)

Die Güterschifffahrt wird über die Änderungen im Rahmen des französischen Beihilfeplans PAMI (plan d'aides à la modernisation et à l'innovation) informiert. 

Nähe [...weiterlesen]

01.07.2024

Seit dem 01.07.2024 neue Fassung der MoselSchPV verfügbar

Eine neue Fassung der Moselschifffahrtspolizeiverordnung ist seit dem 1. Juli 2024 gültig.

Die Neuerungen betreffen §§ 1.01, 4.07 und 9.05 und es handelt sich um Aktua [...weiterlesen]

17.06.2024

Pressemeldung zur Plenarsitzung am 6. Juni 2024

Die Moselkommission hat am 6. Juni 2024 in Metz getagt. Die Pressemeldung dazu finden Sie hier.

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