Moselvertrag

Der Vertrag vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel ("Moselvertrag") ist die rechtliche Grundlage für die Moselkommission.

Die aktuelle Fassung des Vertrags finden Sie hier.

Aktuelles

17.02.2026

Luxemburg übernimmt den Vorsitz in der Moselkommission

In den Jahren 2026 und 2027 hat Luxemburg den Vorsitz in der Moselkommission inne. Der luxemburgische Delegationsleiter hat die Prioritäten seines Vorsitzes in einem Papier fest [...weiterlesen]

11.12.2025

Pressemeldung zur Plenar am 27.11.25

Die Moselkommission hat am 27. November 2025 in Metz ihre Plenarsitzung abgehalten. Die dazugehörige Pressemeldung finden Sie hier.

[...weiterlesen]
10.12.2025

Neue Ausgabe der MoselSchPV ab 01.01.2026

Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV). Die Moselkommission hat Verweise auf europäische Standards, auf Personalbestimmun [...weiterlesen]

04.12.2025

Automatisierte Schifffahrt - Antragsformular für die Mosel

Die Moselkommission hat ein Formular entwickelt, um ein Projekt zur automatisierten Schifffahrt auf der Mosel zu unterbreiten. Weitere Infos finden Sie [...weiterlesen]