
Moselvertrag
Der Vertrag vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel ("Moselvertrag") ist die rechtliche Grundlage für die Moselkommission.
Den kompletten Vertrag finden Sie hier.
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Aktuelles
Neue Jurytermine des französischen Beihilfeplanes zur Modernisierung und Innovation 2023-2027 (PAMI)
Die Güterschifffahrt wird über die neuen Termine der Sitzungen der Auswahljurys für förderungswürdige Projekte im Rahmen des französischen Beihilfeplans PAMI (plan d'aides à la [...weiterlesen]
Neue Studie zum Thema Niedrigwasser veröffentlicht
Frau Saskia Meuchelböck, Forscherin an der Universität Aarhus (Dänemark), hat im Rahmen des von der Europäischen Union geförderten Forschungsprojekts „[...weiterlesen]
Neue MoselSchPV ab 01.09.2025
Das Thema "automatisierte Schifffahrt" ist auch auf der Mosel aktuell. Es handelt sich dabei um Fahrzeuge, bei denen die Aufgaben der Besatzung oder des Schiffsführers automatis [...weiterlesen]
Neuer Flyer der WSV zu „Navigationshilfen in der Binnenschifffahrt“
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) hat einen Flyer mit Hinweisen zur Nutzung von automatischen Spurführungsassistenten (




