Wer wir sind
Die Moselkommission ist eine öffentliche zwischenstaatliche Einrichtung mit Sitz in Trier
Unsere Rechtsgrundlage bildet der Vertrag über die Schiffbarmachung der Mosel (Moselvertrag), der 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Frankreich und dem Großherzogtum Luxemburg abgeschlossen wurde.
Die konstituierende Sitzung der Moselkommission fand eineinhalb Jahre vor Fertigstellung der Großschifffahrtsstraße am 21. Dezember 1962 statt.
Allgemeine Aufgabe der Kommission ist es, die Interessen der Schifffahrt auf der Mosel zu fördern und darüber zu wachen, dass deren Ertragslage auf einem möglichst hohen Stand gehalten wird.
Die Moselkommission tritt jährlich zweimal zu einer ordentlichen Sitzung zusammen.
Zur Teilnahme an diesen Plenarsitzungen der Moselkommission entsenden die drei Mitgliedstaaten je zwei ständige und bis zu zwei stellvertretende Delegierte.
Diese wählen mit Stimmenmehrheit aus ihrer Mitte jeweils für ein Jahr den Präsidenten der Kommission.
Dieser Vorsitz fällt in alphabetischer Reihenfolge jedem der drei Staaten zu.
Die Moselkommission fasst ihre Beschlüsse, die in der Regel durch ihre Fachausschüsse vorbereitet werden, mit Einstimmigkeit.
Die Stimmen der Delegierten gelten als von ihren Regierungen abgegeben und binden diese, so dass die von der Kommission beschlossenen gemeinsamen Regelungen von jedem Staat nach seinen Vorschriften in Kraft zu setzen und zu veröffentlichen sind.
Die Kosten für den Haushalt der Moselkommission werden von den drei Vertragspartnern zu je einem Drittel getragen.
Als Koordinationsstelle dient der Moselkommission ihr ständiges Sekretariat.
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Neue Jurytermine des französischen Beihilfeplanes zur Modernisierung und Innovation 2023-2027 (PAMI)
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Änderung der Teilnahmeberechtigten und Voraussetzungen für Förderfähigkeit beim Beihilfeplan zur Modernisierung und Innovation 2023-2027 (PAMI)
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Eine neue Fassung der Moselschifffahrtspolizeiverordnung ist seit dem 1. Juli 2024 gültig.
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Pressemeldung zur Plenarsitzung am 6. Juni 2024
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