Struktur der Moselkommission & ihre Delegierten

Die Moselkommission setzt sich zusammen aus sechs ständigen und optional bis zu sechs stellvertretenden Delegierten.

Der Präsident der Moselkommission wird mit Stimmenmehrheit der Delegierten und aus ihrer Mitte für jeweils ein Jahr gewählt. Der Vorsitz wechselt in alphabetischer Reihenfolge zwischen den drei Ländern.

Die Moselkommission faßt ihre Beschlüsse mit Einstimmigkeit. Die Stimmen der Delegierten gelten als von ihren Regierungen abgegeben und binden diese, so daß die von der Kommission beschlossenen gemeinsamen Regelungen von jedem Staat nach seinen Vorschriften in Kraft zu setzen und zu veröffentlichen sind.

Aktuelles

08.12.2023

Umfrage der ZKR zu mit Inland AIS-Geräten ausgestatteten Navigationshilfen (AtoN)

Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) führt eine Umfrage unter Schiffsbetreibern, Schiffsführern und Behörden durch, um Erkenntnisse über die Anwendungsfälle und [...weiterlesen]

08.11.2023

Änderung der Teilnahmeberechtigten und der Voraussetzungen für die Förderfähigkeit beim Beihilfeplan zur Modernisierung und Innovation 2023-2027 (PAMI)

Die Güterschifffahrt wird über die Änderungen im Rahmen des französischen Beihilfeplans PAMI (plan d'aides à la modernisation et à l'innovation) informiert. 

Nähere [...weiterlesen]

30.06.2023

Neue MoselSchPV gültig ab 01.07.2023

Eine neue Fassung der Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV) tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

02.06.2023

Pressemeldung zur Plenarsitzung 24.05.2023

Die Moselkommission hat am 24. Mai 2023 in Trier getagt. Die entsprechende Pressemeldung finden Sie hier.

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