Was wir tun

Gemeinsam mit den nationalen Fachbehörden sieht sich die Moselkommission als Dienstleister und Interessensvertreter für die Großregion Saar-Lor-Lux, für Häfen und Schifffahrt.

Seit 1962 gilt die Schifffahrtsfreiheit auf der Mosel. Die Vorschriften und Regeln, die damit im Zusammenhang stehen, insbesondere auch die Sicherheit betreffend, werden durch uns erstellt.

Auf der Strecke zwischen Koblenz und Thionville ist die Mosel abgabenpflichtig.
Wir entscheiden über die Modalitäten und die Höhe dieser Schifffahrtsabgaben.
Auf der Mosel gilt mit der Moselschifffahrtspolizeiverordnung eine gesonderte Gesetzgebung. Wir passen dieses Regelwerk ständig anhand jeweils gegebener Umstände so an, dass die Leichtigkeit des Schiffverkehrs optimal gewährleistet wird.

An der Mosel finden regelmäßig Bauvorhaben, wie Brückenanhebungen, Schleusenverdopplungen und andere Arbeiten statt.
Wir prüfen alle Projekte daraufhin, ob Sie mit den Interessen der Schifffahrt vereinbar sind.

Im Fall von Rechtstreitigkeiten die Schifffahrt auf der Mosel betreffend, sind zunächst die nationalen Schifffahrtsgerichte zuständig.
Im Fall von Berufungen können wir anstelle der zuständigen Obergerichte letzte Instanz im Rahmen unseres Berufungsausschusses sein.

Vor dem Hintergrund dieser unterschiedlichen Aufgaben arbeiten wir eng mit den jeweiligen nationalen Verwaltungen zusammen und suchen die Kooperation mit anderen Institutionen und zwischenstaatlichen Einrichtungen.

Aktuelles

15.10.2024

Neue Jurytermine des französischen Beihilfeplanes zur Modernisierung und Innovation 2023-2027 (PAMI)

Die Güterschifffahrt wird über die neuen Termine der Sitzungen der Auswahljurys für förderungswürdige Projekte im Rahmen des französischen Beihilfeplans PAMI (plan d'aides à la [...weiterlesen]

08.10.2024

Änderung der Teilnahmeberechtigten und Voraussetzungen für Förderfähigkeit beim Beihilfeplan zur Modernisierung und Innovation 2023-2027 (PAMI)

Die Güterschifffahrt wird über die Änderungen im Rahmen des französischen Beihilfeplans PAMI (plan d'aides à la modernisation et à l'innovation) informiert. 

Nähe [...weiterlesen]

01.07.2024

Seit dem 01.07.2024 neue Fassung der MoselSchPV verfügbar

Eine neue Fassung der Moselschifffahrtspolizeiverordnung ist seit dem 1. Juli 2024 gültig.

Die Neuerungen betreffen §§ 1.01, 4.07 und 9.05 und es handelt sich um Aktua [...weiterlesen]

17.06.2024

Pressemeldung zur Plenarsitzung am 6. Juni 2024

Die Moselkommission hat am 6. Juni 2024 in Metz getagt. Die Pressemeldung dazu finden Sie hier.

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