Ausführungsbestimmungen zum Abgabentarif Mosel

Zusätzlich zum eigentlichen Tarif für Schifffahrtsabgaben für die Mosel gibt es auch noch Ausführungsbestimmungen, die die Strecke zwischen Thionville und Koblenz betreffen.

Ab dem 1. Februar 2022 gilt eine neue Fassung der Ausführungsbestimmungen.

Diese finden Sie hier.

Neu ist die Verlegung der Haupthebestelle für die Schifffahrtsabgaben von der Schleuse Trier an die Schleuse Detzem zum 1. Februar 2022, da durch die Inbetriebnahme der neuen Leitzentrale Trier und die damit verbundene Umgestaltung des Betriebsgeländes der Weg für die Schiffsbesatzungen zur Hebestelle und der Aufenthalt der Schiffe in der Schleuse in Trier deutlich verlängert wird.

 

Aktuelles

08.11.2023

Änderung der Teilnahmeberechtigten und der Voraussetzungen für die Förderfähigkeit beim Beihilfeplan zur Modernisierung und Innovation 2023-2027 (PAMI)

Die Güterschifffahrt wird über die Änderungen im Rahmen des französischen Beihilfeplans PAMI (plan d'aides à la modernisation et à l'innovation) informiert. 

Nähere [...weiterlesen]

30.06.2023

Neue MoselSchPV gültig ab 01.07.2023

Eine neue Fassung der Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV) tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

02.06.2023

Pressemeldung zur Plenarsitzung 24.05.2023

Die Moselkommission hat am 24. Mai 2023 in Trier getagt. Die entsprechende Pressemeldung finden Sie hier.

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26.05.2023

Jahresbericht und Verkehrsbericht 2022 online!

Der Jahresbericht und der Bericht über die Entwicklung des Verkehrs auf der internationalen Mosel für das Jahr 2022 stehen Ihnen ab sofort auf unserer Webseite zum Download zur [...weiterlesen]