Moselvertrag

die offizielle Bezeichnung dieses Vertragswerks lautet "Vertrag vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel".

In ihm verpflichteten sich die Vertragsparteien den Mosellauf auf der rund 270 Kilometer langen Strecke zwischen Thionville und Koblenz für 1.500 Tonnen-Schiffe und damit die Großschifffahrt schiffbar zu machen. Den Vertragstext können Sie in der Rubrik Downloads/Regelwerke einsehen.

Aktuelles

04.12.2025

Automatisierte Schifffahrt - Antragsformular für die Mosel

Die Moselkommission hat ein Formular entwickelt, um ein Projekt zur automatisierten Schifffahrt auf der Mosel zu unterbreiten. Weitere Infos finden Sie [...weiterlesen]

19.11.2025

Keine Abgaben mehr auf der internationalen Mosel ab 19.11.2025

Die Moselanrainerstaaten haben beschlossen, die Abgaben auf der internationalen Mosel mit Wirkung zum Datum des Inkrafttretens des „Vierten Protokolls zur Ä [...weiterlesen]

13.10.2025

Neue Jurytermine des französischen Beihilfeplanes zur Modernisierung und Innovation 2023-2027 (PAMI)

Die Güterschifffahrt wird über die neuen Termine der Sitzungen der Auswahljurys für förderungswürdige Projekte im Rahmen des französischen Beihilfeplans PAMI (plan d'aides à la [...weiterlesen]

10.09.2025

Neue Studie zum Thema Niedrigwasser veröffentlicht

Frau Saskia Meuchelböck, Forscherin an der Universität Aarhus (Dänemark), hat im Rahmen des von der Europäischen Union geförderten Forschungsprojekts „[...weiterlesen]