Moselvertrag

die offizielle Bezeichnung dieses Vertragswerks lautet "Vertrag vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel".

In ihm verpflichteten sich die Vertragsparteien den Mosellauf auf der rund 270 Kilometer langen Strecke zwischen Thionville und Koblenz für 1.500 Tonnen-Schiffe und damit die Großschifffahrt schiffbar zu machen. Den Vertragstext können Sie in der Rubrik Downloads/Regelwerke einsehen.

Aktuelles

06.06.2025

Pressemeldung zur Plenarsitzung am 22.05.25

Die Moselkommission hat am 22. Mai 2025 auf Schloss Senningen in Luxemburg getagt. Die entsprechende Pressemeldung finden Sie hier.

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03.06.2025

Moselschifffahrt – Abgabenbefreiung verzögert sich

Mit Unterzeichnung des Vierten Protokolls zum Moselvertrag am 18. September 2023 haben sich die Vertragsstaaten Deutschland, Frankreich und Luxemburg unter anderem dar [...weiterlesen]

26.05.2025

Jahresbericht und Verkehrsbericht 2024 online

Das Sekretariat veröffentlicht jedes Jahr einen Jahresbericht und einen Bericht über die Entwicklung des Verkehrs auf der Mosel. Die beiden aktuellen Ausgaben für das Jahr 2024 [...weiterlesen]

29.01.2025

Änderungen zum Jurytermin 18.04.2025 des französischen Beihilfeplanes zur Modernisierung und Innovation 2023-2027

Die Güterschifffahrt wird über Änderungen bei der Auswahljury vom 18.04.2025 für förderungswürdige Projekte im Rahmen des französischen Beihilfeplans PAMI (plan d'aides à la mod [...weiterlesen]