Moselvertrag
die offizielle Bezeichnung dieses Vertragswerks lautet "Vertrag vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel".
In ihm verpflichteten sich die Vertragsparteien den Mosellauf auf der rund 270 Kilometer langen Strecke zwischen Thionville und Koblenz für 1.500 Tonnen-Schiffe und damit die Großschifffahrt schiffbar zu machen. Den Vertragstext können Sie in der Rubrik Downloads/Regelwerke einsehen.
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Aktuelles
Pressemeldung zur Plenarsitzung am 12.06.2026
Die Moselkommission hat am 12. Juni 2026 in Trier ihre Plenarsitzung abgehalten. Die dazugehörige Pressemeldung finden Sie hier.
[...weiterlesen]Neue MoselSchPV ab dem 1. Juni 2026
Am 01.06.2026 tritt eine neue Version der Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV) in Kraft. Die Änderungen sind größtenteils formaler Natur. Es wurden Rechtschreibfehler [...weiterlesen]
Neue Anordnung vorübergehender Art zur Verwendung von TGAIN ab 1. Juni 2026
Vor dem Hintergrund der Schleusenunfälle auf der Mosel in Müden und in Iffezheim auf dem Rhein, bei denen Spurführungsassistenten für die Binnenschifffahrt (Track Guidance A [...weiterlesen]
Runder Tisch am 23.03.26 zwischen TLF und WSA
Am 23. März 2026 fand ein Runder Tisch zwischen dem WSA MSL und dem französischen Verband TLF statt. Die Moselkommission konnte beide Akteuere zu einem erfolgreichen Austausch ü [...weiterlesen]



