Moselvertrag
die offizielle Bezeichnung dieses Vertragswerks lautet "Vertrag vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel".
In ihm verpflichteten sich die Vertragsparteien den Mosellauf auf der rund 270 Kilometer langen Strecke zwischen Thionville und Koblenz für 1.500 Tonnen-Schiffe und damit die Großschifffahrt schiffbar zu machen. Den Vertragstext können Sie in der Rubrik Downloads/Regelwerke einsehen.
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Aktuelles
Frist 15.10.2024!-Änderung der Teilnahmeberechtigten und Voraussetzungen für Förderfähigkeit beim Beihilfeplan zur Modernisierung und Innovation 2023-2027 (PAMI)
Die Güterschifffahrt wird über die Änderungen im Rahmen des französischen Beihilfeplans PAMI (plan d'aides à la modernisation et à l'innovation) informiert.
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Seit dem 01.07.2024 neue Fassung der MoselSchPV verfügbar
Eine neue Fassung der Moselschifffahrtspolizeiverordnung ist seit dem 1. Juli 2024 gültig.
Die Neuerungen betreffen §§ 1.01, 4.07 und 9.05 und es handelt sich um Aktua [...weiterlesen]
Pressemeldung zur Plenarsitzung am 6. Juni 2024
Die Moselkommission hat am 6. Juni 2024 in Metz getagt. Die Pressemeldung dazu finden Sie hier.
[...weiterlesen]Jahres- und Verkehrsbericht 2023 online
Das Sekretariat stellt Ihnen zwei informative Berichte zur Verfügung.
Alle Fakten zu den Tätigkeiten der Gremien der Moselkommission im Jahr 2023 finden Sie im [...weiterlesen]