Schubverband
bezeichnet eine starre Verbindung von Fahrzeugen, von denen sich mindestens eines vor dem oder den beiden Fahrzeugen mit Maschinenantrieb befindet, das oder die den Verband fortbewegt oder fortbewegen und als "schiebendes Fahrzeug" oder "schiebende Fahrzeuge" bezeichnet werden; als starr gilt auch ein Verband aus einem schiebenden und einem geschobenen Fahrzeug, deren Kupplungen ein gesteuertes Knicken ermöglichen.
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Pressemeldung zur Plenar am 27.11.25
Die Moselkommission hat am 27. November 2025 in Metz ihre Plenarsitzung abgehalten. Die dazugehörige Pressemeldung finden Sie hier.
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Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV). Die Moselkommission hat Verweise auf europäische Standards, auf Personalbestimmun [...weiterlesen]
Automatisierte Schifffahrt - Antragsformular für die Mosel
Die Moselkommission hat ein Formular entwickelt, um ein Projekt zur automatisierten Schifffahrt auf der Mosel zu unterbreiten. Weitere Infos finden Sie [...weiterlesen]
Keine Abgaben mehr auf der internationalen Mosel ab 19.11.2025
Die Moselanrainerstaaten haben beschlossen, die Abgaben auf der internationalen Mosel mit Wirkung zum Datum des Inkrafttretens des „Vierten Protokolls zur Ä [...weiterlesen]


