Schubverband

bezeichnet eine starre Verbindung von Fahrzeugen, von denen sich mindestens eines vor dem oder den beiden Fahrzeugen mit Maschinenantrieb befindet, das oder die den Verband fortbewegt oder fortbewegen und als "schiebendes Fahrzeug" oder "schiebende Fahrzeuge" bezeichnet werden; als starr gilt auch ein Verband aus einem schiebenden und einem geschobenen Fahrzeug, deren Kupplungen ein gesteuertes Knicken ermöglichen.

Aktuelles

11.12.2025

Pressemeldung zur Plenar am 27.11.25

Die Moselkommission hat am 27. November 2025 in Metz ihre Plenarsitzung abgehalten. Die dazugehörige Pressemeldung finden Sie hier.

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10.12.2025

Neue Ausgabe der MoselSchPV ab 01.01.2026

Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV). Die Moselkommission hat Verweise auf europäische Standards, auf Personalbestimmun [...weiterlesen]

04.12.2025

Automatisierte Schifffahrt - Antragsformular für die Mosel

Die Moselkommission hat ein Formular entwickelt, um ein Projekt zur automatisierten Schifffahrt auf der Mosel zu unterbreiten. Weitere Infos finden Sie [...weiterlesen]

19.11.2025

Keine Abgaben mehr auf der internationalen Mosel ab 19.11.2025

Die Moselanrainerstaaten haben beschlossen, die Abgaben auf der internationalen Mosel mit Wirkung zum Datum des Inkrafttretens des „Vierten Protokolls zur Ä [...weiterlesen]