Schubverband
bezeichnet eine starre Verbindung von Fahrzeugen, von denen sich mindestens eines vor dem oder den beiden Fahrzeugen mit Maschinenantrieb befindet, das oder die den Verband fortbewegt oder fortbewegen und als "schiebendes Fahrzeug" oder "schiebende Fahrzeuge" bezeichnet werden; als starr gilt auch ein Verband aus einem schiebenden und einem geschobenen Fahrzeug, deren Kupplungen ein gesteuertes Knicken ermöglichen.
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Aktuelles
Pressemeldung zur Plenarsitzung am 12.06.2026
Die Moselkommission hat am 12. Juni 2026 in Trier ihre Plenarsitzung abgehalten. Die dazugehörige Pressemeldung finden Sie hier.
[...weiterlesen]Neue MoselSchPV ab dem 1. Juni 2026
Am 01.06.2026 tritt eine neue Version der Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV) in Kraft. Die Änderungen sind größtenteils formaler Natur. Es wurden Rechtschreibfehler [...weiterlesen]
Neue Anordnung vorübergehender Art zur Verwendung von TGAIN ab 1. Juni 2026
Vor dem Hintergrund der Schleusenunfälle auf der Mosel in Müden und in Iffezheim auf dem Rhein, bei denen Spurführungsassistenten für die Binnenschifffahrt (Track Guidance A [...weiterlesen]
Runder Tisch am 23.03.26 zwischen TLF und WSA
Am 23. März 2026 fand ein Runder Tisch zwischen dem WSA MSL und dem französischen Verband TLF statt. Die Moselkommission konnte beide Akteuere zu einem erfolgreichen Austausch ü [...weiterlesen]



