Was wir tun

Gemeinsam mit den nationalen Fachbehörden sieht sich die Moselkommission als Dienstleister und Interessensvertreter für die Großregion Saar-Lor-Lux, für Häfen und Schifffahrt.

Seit 1962 gilt die Schifffahrtsfreiheit auf der Mosel. Die Vorschriften und Regeln, die damit im Zusammenhang stehen, insbesondere auch die Sicherheit betreffend, werden durch uns erstellt.

Auf der Mosel gilt mit der Moselschifffahrtspolizeiverordnung eine gesonderte Gesetzgebung. Wir passen dieses Regelwerk ständig anhand jeweils gegebener Umstände so an, dass die Leichtigkeit des Schiffverkehrs optimal gewährleistet wird.

An der Mosel finden regelmäßig Bauvorhaben, wie Brückenanhebungen, Schleusenverdopplungen und andere Arbeiten statt.
Wir prüfen alle Projekte daraufhin, ob Sie mit den Interessen der Schifffahrt vereinbar sind.

Im Fall von Rechtsstreitigkeiten die Schifffahrt auf der Mosel betreffend sind zunächst die nationalen Schifffahrtsgerichte zuständig.
Im Fall von Berufungen können wir anstelle der zuständigen Obergerichte letzte Instanz im Rahmen unseres Berufungsausschusses sein.

Vor dem Hintergrund dieser unterschiedlichen Aufgaben arbeiten wir eng mit den jeweiligen nationalen Verwaltungen zusammen und suchen die Kooperation mit anderen Institutionen und zwischenstaatlichen Einrichtungen.

Aktuelles

11.12.2025

Pressemeldung zur Plenar am 27.11.25

Die Moselkommission hat am 27. November 2025 in Metz ihre Plenarsitzung abgehalten. Die dazugehörige Pressemeldung finden Sie hier.

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10.12.2025

Neue Ausgabe der MoselSchPV ab 01.01.2026

Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV). Die Moselkommission hat Verweise auf europäische Standards, auf Personalbestimmun [...weiterlesen]

04.12.2025

Automatisierte Schifffahrt - Antragsformular für die Mosel

Die Moselkommission hat ein Formular entwickelt, um ein Projekt zur automatisierten Schifffahrt auf der Mosel zu unterbreiten. Weitere Infos finden Sie [...weiterlesen]

19.11.2025

Keine Abgaben mehr auf der internationalen Mosel ab 19.11.2025

Die Moselanrainerstaaten haben beschlossen, die Abgaben auf der internationalen Mosel mit Wirkung zum Datum des Inkrafttretens des „Vierten Protokolls zur Ä [...weiterlesen]