Wer wir sind

Die Moselkommission ist eine öffentliche zwischenstaatliche Einrichtung mit Sitz in Trier

Unsere Rechtsgrundlage bildet der Vertrag über die Schiffbarmachung der Mosel (Moselvertrag), der 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Frankreich und dem Großherzogtum Luxemburg abgeschlossen wurde.

Die konstituierende Sitzung der Moselkommission fand eineinhalb Jahre vor Fertigstellung der Großschifffahrtsstraße am 21. Dezember 1962 statt.

Allgemeine Aufgabe der Kommission ist es, die Interessen der Schifffahrt auf der Mosel zu fördern und darüber zu wachen, dass deren Ertragslage auf einem möglichst hohen Stand gehalten wird.

Die Moselkommission tritt jährlich zweimal zu einer ordentlichen Sitzung zusammen.

Zur Teilnahme an diesen Plenarsitzungen der Moselkommission entsenden die drei Mitgliedstaaten je zwei ständige und bis zu zwei stellvertretende Delegierte.

Diese wählen mit Stimmenmehrheit aus ihrer Mitte jeweils für ein Jahr den Präsidenten der Kommission.
Dieser Vorsitz fällt in alphabetischer Reihenfolge jedem der drei Staaten zu.

Die Moselkommission fasst ihre Beschlüsse, die in der Regel durch ihre Fachausschüsse vorbereitet werden, mit Einstimmigkeit.

Die Stimmen der Delegierten gelten als von ihren Regierungen abgegeben und binden diese, so dass die von der Kommission beschlossenen gemeinsamen Regelungen von jedem Staat nach seinen Vorschriften in Kraft zu setzen und zu veröffentlichen sind.

Die Kosten für den Haushalt der Moselkommission werden von den drei Vertragspartnern zu je einem Drittel getragen.

Als Koordinationsstelle dient der Moselkommission ihr ständiges Sekretariat.

Aktuelles

08.10.2024

Frist 15.10.2024!-Änderung der Teilnahmeberechtigten und Voraussetzungen für Förderfähigkeit beim Beihilfeplan zur Modernisierung und Innovation 2023-2027 (PAMI)

Die Güterschifffahrt wird über die Änderungen im Rahmen des französischen Beihilfeplans PAMI (plan d'aides à la modernisation et à l'innovation) informiert. 

Nähe [...weiterlesen]

01.07.2024

Seit dem 01.07.2024 neue Fassung der MoselSchPV verfügbar

Eine neue Fassung der Moselschifffahrtspolizeiverordnung ist seit dem 1. Juli 2024 gültig.

Die Neuerungen betreffen §§ 1.01, 4.07 und 9.05 und es handelt sich um Aktua [...weiterlesen]

17.06.2024

Pressemeldung zur Plenarsitzung am 6. Juni 2024

Die Moselkommission hat am 6. Juni 2024 in Metz getagt. Die Pressemeldung dazu finden Sie hier.

[...weiterlesen]
12.06.2024

Jahres- und Verkehrsbericht 2023 online

Das Sekretariat stellt Ihnen zwei informative Berichte zur Verfügung.

Alle Fakten zu den Tätigkeiten der Gremien der Moselkommission im Jahr 2023 finden Sie im [...weiterlesen]